EZB lässt Zinsen auf Null, Bankzinsen bei MINUS 0,4% – Gold steigt auf, Euro steigt ab

Nachdem gestern die US-Notenbank FED die Leitzinsen in den USA um 0,25% erhöht hat, hat heute die EZB ihre Entscheidungen zum Zinsniveau bekannt gegeben. Ausnahmsweise hatte man in Riga getagt.

Zinsen bleiben niedrig – Anleihekäufe werden reduziert

Der Leitzins der EZB bleibt unverändert bei NULL Prozent. Dies werde auch bis mindestens Sommer 2019 so bleiben, äußerte sich Mario Draghi, EZB-Präsident. Der Einlagezins für Banken bleibt ebenfalls bei MINUS 0,4%. Banken, die Geld auf dem EZB-Konto haben, werden dafür mit 0,4% Strafzinsen belastet. Sogenannte Negativ-Zinsen.

Anleihekaufprogramm wird zurückgefahren

Das Anleihekaufprogramm der EZB, welches viele Kritiker als rechtswidrige Staatsfinanzierung bezeichnet haben, wird auf Null zurückgefahren. Aktuell kaufe man monatlich für 30 Milliarden Euro (!) Anleihen an den Märkten auf. Dies solle ab Oktober auf 15 Milliarden monatlich halbiert werden, um dann ab 1.1.2019 auf Null zurückgefahren zu werden. Letzteres ist allerdings eher eine Option oder ein Wunschdenken, ob dies tatsächlich geschieht, bleibt abzuwarten. Die Halbierung ab Oktober gilt aber als gesetzt.

2,4 Billionen Euro in Papier investiert

Die EZB hat seit Beginn des Anleihekaufprogramms 2,4 Billionen (!) Euro in den Kauf von Wertpapieren investiert, um Banken und Ländern Liquidität zuzuführen. Damit wollte man die Konjunktur in den 19 Euroländern stärken

Euro fällt gegenüber Dollar ab

Nach der Bekanngabe der EZB-Entscheidung fiel der Euro gegenüber dem US-Dollar deutlich ab. Der Euro verlor an Wert. Am Donnerstag Nachmittag erhielt man für einen Euro nur noch 1,1642 Dollar.

Goldpreis in Euro deutlich gestiegen

Der Goldpreis in Euro, der nach gestrigen FED-Zinsbekanntgabe noch bei 1101 Euro/oz lag, stieg kurz nach dem EZB-Entscheid deutlich auf über 1121 €/oz an, fast um 2%. Besitzer von Goldbarren oder Goldmünzen dürften sich freuen, steigt doch der Wert des Goldschatzes.

Krügerrand Gold Umsatzrenner

Am heutigen Nachmittag war wieder einmal der Krügerrand Gold in der Größe eine Unze der Umsatzrenner unter den am meisten nachgefragten Goldmünzen und Goldbarren.

FED und EZB bekämpfen sich

Wenn die US-Notenbank FED die Zinsen für den Dollar-Raum erhöht und die EZB die Zinsen auch bis Sommer nächstes Jahr niedrig lässt, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Gelder aus dem Euro in den Dollarraum abwandern, was den Dollar stärkt und den Euro schwächt. Vor dem schwächeren Euro haben Euro-Anleger offensichtlich Angst und kaufen vermehrt Gold.

powell-jerome-fed-usa-eigen
FED-Chef Jerome Powell hat gestern die Zinsen für die USA erhöht – das schwächt prinzipiell den Euro. Anleher fliehen ins Gold

 

 

Neue 10 Euro Münze IN DER LUFT mit Kunststoffring für Deutschland

Nach der Ausgabe mehrerer 5-Euro-Münzen mit Kunststoffring (z.B. Planet Erde, Tropische Zone, Subtropische Zone) wird Deutschland im Jahr 2019 eine neue 10-Euro-Münze erhalten, die ebenfalls einen Kunststoffring trägt. Dieser soll farblos sein (nicht blau, rot oder orange).

10 Euro In der Luft erste Münze einer Serie LUFT BEWEGT

Die Münze IN DER LUFT (10 Euro) soll im Rahmen einer dreiteiligen Serie, die sich LUFT BEWEGT nennt, erscheinen. Die Serie läuft von 2019 bis 2021, sodass jedes Jahr eine Münze in der Serie erscheint. Thematisch schließt man damit an die Ausgabe der 5-Euro-Münzen an (Planet Erde, Klimazonen der Erde), die in den vergangenen Jahren erfolgreich vom Bund herausgegeben worden sind.

In der Luft aus Kupfer-Nickel und in 2 Qualitäten

Die neuen 10-Euro-Münzen sollen in zwei Qualitäten hergestellt werden: In Stempelglanz und in Spiegelglanz (ugs.: PP).

Gleitschirm vor Gebirge als Thema

Auf der Bildseite ist ein Gleitschirm zu sehen, der im Zentrum der Darstellung in einer Gebirgslandschaft zu sehen ist. Auf der Wertseite ist ein Adler zu sehen, dazu die Wertangabe und die Bezeichnung des Ausgabelandes. Die Münze mit den 12 Europasternen soll zu gleichen Teilen in den fünf deutschen Münzprägestätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg geprägt werden und damit je nach Prägestätte die Prägebuchstaben A, D, F, G oder J aufweisen.

In dem glatten Münzrand ist die Inschrift LUFT BEWEGT vertieft vorhanden.

Künstlerisch zeichnen Natalie Tekampe (Bildseite) und Andre Witting (Wertseite) hier die Verantwortung.

Ausgabe über Bundesbank

Die Ausgabe der 10-Euro-Münzen IN DER LUFT in Stempelglanz soll über die Bundesbank erfolgen (Erstausgabe zum Nennwert), die Ausgabe der Spiegelglanz-Version wird mit einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis über eine Verkaufsstelle abgewickelt. Der genaue Abgabepreis liegt noch nicht fest.

FED erhöht Zinsen erwartungsgemäß um 0,25% – Goldpreis unverändert

Die US Notenbank FED hat den Leitzins in der heutigen Mittwochsitzung erwartungsgemäß um 0,25% auf ein Niveau zwischen 1,75 % und 2,0% angehoben. Dies ist die zweite Erhöhung in diesem Jahr. Bis Jahresende besteht die Möglichkeit weiterer Erhöhungen hieß es. Es wurde signalisiert, dass zwei weitere Erhöhungen dieses Jahr folgen können. Zuletzt lag die Rate im Spätsommer 2008 bei über 2%, als die Wirtschaft schrumpfte und die FED anschließend die Zinsen auf Null senkte.

Goldpreis unverändert

Kurz nach der Leitzinserhöhung (MEZ 20 Uhr) blieb der Goldpreis im europäischen Handel und im US-Handel unverändert bei 1103 €/oz, respektive bei 1299 US$/oz. Er stieg eher leicht an. Marktteilnehmer begründeten dies damit, dass diese Erhöhung wie auch ggf. eine weitere in dem derzeitigen Goldpreis bereits eingepreist ist.

Jerome Powell überraschte den Goldmarkt damit nicht

Notenbank-Chef Jerome Powell überraschte den Goldmarkt mit der Erhöhung also nicht, sondern reagierte erwartungsgemäß. Gemäß Powell sei die Wirtschaft auf einem soliden Kurs, die FED erwarte für 2018 ein Wachstum von 2,8%, die Zahl der Arbeitslosen erwarte man bei 3,6%. Die Inflationsrate für das laufende Jahr erwarte man bei 2,1% (nach bisher 1,9%).

Abriss-Team findet in französischem Haus 600 historische Goldmünzen

Da staunten die Bauarbeiter nicht schlecht, die mit dem Abriss eines Hauses in Westfrankreich beschäftigt waren. Die Arbeiter dachten zunächst, sie hätten eine Artilleriegranate aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, aber es war ein Bleibehälter mit Dutzenden Goldmünzen. Eine Kiste, wie sie früher von der Artillerie benutzt worden war.

Goldmünzen von 1870

Die Arbeiten fanden nach einer gründlichen Untersuchung rund 600 belgische Goldmünzen, u.a. aus den 1870er Jahren. Auf allen Münzen war König Leopold II. zu sehen. Leopold II. regierte von 1865 44 Jahre lang. In der kleinen Stadt in der Bretagne, in der noch keine 3000 Leute leben,  sorgte der Fund natürlich für Aufsehen. So viele belgische 20-Francs-Goldmünzen dürfte noch keiner der Einwohner auf einem Haufen gesehen haben.

Arbeiter dürfen 50% des Goldes behalten

Sofern keine Besonderheiten auftreten, dürften sich die Arbeiter des Abbruchteams über einen Zusatz-Obulus freuen. Das französische Gesetz sieht vor, dass ein solcher Fund hälftig zwischen Finder und Landbesitzer geteilt wird. 50% für das Abbruch-Team, 50% für denjenigen, dem das Grundstück gehört, auf dem das Haus stand.

Früherer Hausbesitzer war Münzsammler

Die Goldmünzen sind aktuell unter Verwahrung bei der französischen Polizei, der bekannt ist, dass einer der früheren Hausbesitzer wohl Münzsammler gewesen war. Insoweit ist der Fund nicht völlig überraschend. Ob der frühere Hauseigentümer die Goldmünzen versteckt und vergessen hat, ist nicht bekannt. Der jetzige Hauseigentümer wusste auf jeden Fall nichts von dem Schatz und ist auch erfreut. Der Wert wird auf über 100.000 Euro geschätzt.

 

Milliardär Eric Sprott sieht Zinserhöhung und Gold-Sommer-Rally

Der Milliardär und Edelmetall-Investor Eric Sprott sieht die Möglichkeit einer weiteren Zinserhöhung in den USA für Mittwoch dieser Woche.

Zinserhöhung bereits beim Gold eingepreist

Die Zinserhöhung der FED am Mittwoch sei bereits in den aktuellen Goldpreisen eingepreist und würde dann niemanden mehr überraschen, äußerte sich Sprott.  Deswegen würde er sich freuen, wenn die FED endlich wieder mal die Zinsen erhöhe. Die Inflation werde sich auf viele Bereiche auswirken, er sieht anschließend die Möglichkeit einer Sommer-Rally beim Goldpreis.

Bei 5 von 6 Zinserhöhungen kam es zum Goldpreisanstieg

Auch empirisch/statistisch gesehen ist Sprott nahe an der Wirklichkeit: Betrachtet man sich die letzten 6 Zinserhöhungen, kam es in fünf von sechs Fällen zu positiven Goldpreisentwicklungen zwischen 10 und 30%. Goldanleger dürfte dies beruhigen und animieren, noch in das Edelmetall zu investieren.

Makroökonomische Gründe führen zum Goldkauf

Es seien gar nicht so sehr die Zinsen, die die Leute für oder gegen einen Goldkauf bewegen, sondern makroökonomische Fundamentaldaten. Was in der Türkei und Italien passiere, wirke in Europa beunruhigend, was zu Goldkäufen führt. Auch die Auswertung von Exportdaten und die Ausdehnung von Handelszöllen werden die Weltwirtschaft verlangsamen. Alles Gründe für ein Investment in Gold. Dazu muss man nicht nach Venezuela oder Brasilien schauen, wo exorbitante Inflationsraten wöchentlich das Geld entwerten und die Menschen in die Sachwerte treiben. In USA und Europa gibt es ebenfalls genug politische Krisen, die ein Goldinvestment rechtfertigen.

Eric Sprott

Eric Sprott ist ein kanadischer Bürger, der durch geschickte Investments zum Milliardär geworden ist. Zuletzt gab er bekannt, dass er 90% seines Vermögens (außer Sprott Inc. Aktien) in Gold und Silber hält, weil er das für das Investment der Zukunft hält. Seine Karriere hat er beim Bankhaus Merrill Lynch als Analyst begonnen, später wurde er Fonds-Manager. Sprott hat bereits kurz vor Ausbruch der Finanzkrise in 2008 seinen Anlegern geraten, ihr Geld durch Investments in Gold und Silber in Sicherheit zu bringen. Wer ihm gefolgt ist und statt Aktien und Zertifikaten auf Goldbarren gesetzt hat, hat die Finanzkrise statt mit Verlusten mit Gewinnen im Portfolio überstanden.  Sein Vermögen wird auf 1,12 Milliarden US-Dollar geschätzt.

 

 

3/4 der Schweizer stimmen gegen Vollgeldsystem – Geldmenge wird weiter wachsen

In der Schweiz wollte eine Vollgeldinitiative das Geldsystem revolutionieren, – in einer Volksabstimmung stimmten aber 3/4 der Schweizer gegen eine Vollgeld-Reform.

Um was geht es bei der Vollgeld-Initiative?

Die Schweizer Zentralbank, dort Nationalbank genannt, sollte zukünftig alleine Geld schöpfen können. Zwar ist sie auch bisher schon für den Banknotendruck verantwortlich, doch rund 90% des geschöpften Geldes kommt in der Schweiz zustande, weil Geschäftsbanken  z.B. Kredite vergeben. Dies wollte die Initiative verändern: Zukünftig sollte nur noch die Zentralbank Geld schöpfen können, damit wäre das Buchgeld, also das Geld auf Konten genauso sicher wie Papiergeld.

Kritiker sahen die Wirtschaft in Not

Kritiker haben moniert, dass man damit ggf. die Ausdehnung der Geldmenge und damit vielleicht auch Inflation bekämpfen könne, aber der Wirtschaft damit stark schade, weil diese dann schwerer oder gar nicht mehr an Kredite komme.

Vollgeld-System gibt es bisher nirgendwo

In keinem Staat der Welt gibt es bisher ein Vollgeld-System, die Schweiz wäre das erste Land gewesen. Auf solche Experimente wollte sich die Bevölkerung in der Schweiz wohl nicht einlassen und lehnte in allen Kantonen das neue System ab.

Initiatoren enttäuscht

Die Initiatoren der Vollgeld-Initiative sind enttäuscht und sehen sich von einer massiven Gegenkampagne von Politik und Banken zurückgedrängt. Eine niedrige Wahlbeteiligung von nur 34% habe zudem geschadet. Aber immerhin hat man einen Achtungserfolg erzielt: Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung war dafür.

eldmengen-wachstum-schweiz-2018
Auch in der Schweiz wächst seit 2017 die Geldmenge wieder kräftig.
geldmenge-schweiz-snb-2018
Vor allen Dingen die Geldmenge auf Konten wächst in der Schweiz seit 2009 stetig an – wie in vielen Staaten – über Nacht auf Konten geschöpft. Aus dem Nichts.

 

 

Gold: Anleger pumpen monatlich 700 Millionen Dollar in Gold-ETFs

Weltweit gibt es offensichtlich immer noch viele Anleger, die vom Edelmetall Gold fasziniert sind, aber statt physisch ausgelieferter Goldmünzen oder Goldbarren lieber sogenanntes Papiergold kaufen, Zertifikate oder Finanzkonstrukte, die Goldbesitz versprechen.

771 Millionen Dollar im Mai in Gold-ETFs

Das World Gold Council (WGC) hat ausgewertet, dass alleine im Ma 2018 rund 771 Millionen US-Dollar in sogenannte Gold-ETFs geflossen sind.  Zwar gibt es weniger Zuflüsse als früher in den USA, die als größter Markt für Gold-ETFs gelten, aber Europäer und Asiaten haben kräftig Gold-ETFs gekauft, sodass der Netto-Mittelabfluss amerikanischer Anleger im Volumen von fast 30 Tonnen wieder wettgemacht wurde.

2484 Tonnen Gold in ETF-Tresoren

Ist das Gold hinter den ETF-Papieren tatsächlich vorhanden, müssten weltweit in den Tresoren der ETF-Verwalter rund 2484 Tonnen Gold zur Hinterlegung solcher Papiere liegen. Ein Fünftel des Volumens haben in 2018 asiatische Anleger beigetragen.

ETF-GOLD-fluesse-wgc
Seit 2016 gibt es jährlich Mittelzuflüsse in Gold-ETFS – tonnenweiser Bestandsaufbau 

Goldpreis lädt aktuell wieder zum Positionsaufbau ein

Der aktuelle Goldpreis bewegt sich in US-Dollar kurz unter der 1300-Dollar-Marke, notierte am Montagmittag um 1296 $/oz. Der Goldpreis in Euro lag am Mittag exakt bei 1100 Euro/Unze und lädt damit ebenfalls wieder zum Positionsaufbau ein.

Nächste FED-Sitzung am 13.6.2018

Die nächste FED-Sitzung in den USA findet am 13.6.2018 statt. Möglicherweise werden dann in den USA die Zinsen leicht erhöht. Die FED hatte angekündigt, in diesem Jahr dreimal die Zinsen erhöhen zu wollen. Eine erste Zinserhöhung hat bereits im März stattgefunden, als der Leitzins um 0,25% gestiegen war. Dem Goldpreis hatte es nicht geschadet. Marktteilnehmer sprechen davon, dass alle drei Zinserhöhungen dieses Jahr ohnehin schon im Goldpreis eingepreist sind, aber es im Vorfeld solcher Sitzungen manchmal zu Abgaben kommt, was andere Teilnehmer zu Käufen animiert.

Der Dollar notierte am Montag Mittag bei 1,1776 und kommt damit dem Verhältnis 1:1 Euro zu Dollar immer näher. Wenn die FED die Zinsen weiter erhöht und die EZB dies nicht tun, wird der Euro voraussichtlich auch weiterhin an Außenwert verlieren. Für viele ein Grund mehr, in Edelmetalle zu investieren.

Goldpreisentwicklung: Muster der letzten FED-Sitzungen

Bei den letzten FED-Sitzungen hat sich oftmals folgendes Muster gezeigt: Institutionelle Anleger haben vor den FED-Sitzungen häufig Gold verkauft und Vorsicht walten lassen, um es nach den FED-Sitzungen wieder einzusammeln.

Einige amerikanische Händler halten es für möglich, dass die FED diese Woche auch nur eine weitere Zinserhöhung avisiert, aber aktuell keine vornimmt.  Die politischen Divergenzen weltweit und auch in den USA selber machen es der FED dieses Jahr besonders schwer, die richtige Entscheidung zu treffen.

G7 Gipfel gescheitert

Der als gescheitert geltende G7-Gipfel, der dadurch gekennzeichnet war, dass US-Präsident den Gipfel bereits vor dem Ende vorzeitig verlassen hat und auch seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Schlusserklärung zurückgezogen hat, wird der Weltwirtschaft sicher nicht nutzen. Auch der US-Wirtschaft nicht, da auf die von den USA verhängten Zölle voraussichtlich Gegenzölle eingeführt werden und auch die US-Industrie dringend benötigte Waren aus Europa – wie z.B. Spezialstähle – teurer einkaufen muss.

Krügerrand Goldmünzen Spitzenreiter

Spitzenreiter der Goldmünzen-Nachfrage waren am Wochenende und heute die Krügerrand Goldmünzen, dicht gefolgt von den 1 oz Maple Leaf Goldmünzen aus Kanada. Deutsche Anleger decken sich nach wie vor massiv mit Goldmünzen und auch Goldbarren ein, um Vermögen in die Zukunft zu transferieren.

Goldnachfrage in China im Mai + 9% – Goldbörse in Shanghai legt zu

Das Gros der Goldumsätze in China läuft über die Goldbörse in Shanghai. Die Shanghai Gold Exchange, wie die Börse genannt wird, hat nunmehr die Verkaufszahlen für Mai 2018 bekannt gegeben.

9% mehr Gold als im Vorjahr verkauft

Demnach wurden im Mai über die Goldbörse in Shanghai 150,58 Tonnen Gold verkauft, was einem Plus von 9,1% gegenüber Vorjahr (138,08 Tonnen Gold) entspricht. Damit bildet man im Mai ziemlich genau den Jahrestrend ab: In den Monaten Januar bis Mai hat man in Shanghai 8,55% mehr Gold verkauft als in den vergleichbaren Vorjahresmonaten: 899,65 Tonnen statt 828,76 Tonnen.

2200 Tonnen Gold im Jahr

Damit schätzen Analysten den Gesamt-Goldabsatz über die Shanghai Gold Exchange für 2018 auf rund 2200 Tonnen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 2030 Tonnen Gold über die Börse abgesetzt.

1 kg Goldbarren an der Shanghai Gold Exchange

Im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Goldbörsen, an denen üblicherweise 400-Unzen-Goldbarren (ca. 12,5 kg) gehandelt werden, ist die Größe der Goldbarren an der Shanghai Gold Exchange auf 1 kg und eine Feinheit von mindestens 999,9/1000 festgelegt, wenn es zum physical settlement, also zur tatsächlichen Auslieferung der Barren kommt. Marktbeobachter sehen in der Festlegung auf gängige 1kg Goldbarren auch den Erfolg der chinesischen Goldbörse in Shanghai.

Schweizer Rentenversicherung AHV investiert Millionen in Goldbarren / physisches Gold

Auch die offizielle Rentenversicherung der Schweiz, die AHV und der verbundene AVS-Fonds investiert einen Teil des Portfolios von 30 Milliarden Euro in physisches Gold. In einer Ausschreibung wurde ein Goldbarren-Lagerplatz gesucht, der Tender QN-2447 bei IPE-Quest.com ist entsprechend gefasst.

Statt Gold-Swaps nun physische Goldbarren

Bisher hatte die Rentenversicherung der Schweiz AHV/AVS in Gold-Swaps investiert, der Aufsichtsrat hat nun entschieden, dass in physisches Gold investiert wird, – der Rohstoffanteil solle sich im Portfolio von 1 auf 2% erhöhen. Mit Gold-Investments will man in bestimmten Situationen wie Inflation oder Rezession besser reagieren können. Daher wurde auch schon ein Lagerraum für  Goldbarren im Volumen von zunächst 700 Millionen Franken gesucht.

Investitionsausschuss bestätigte Entscheid zu physischem Gold

Bereits im März hatte der Investitionsausschuss die Entscheidung bestätigt, den Edelmetallhandel von Swaps auf physisches Gold umzustellen. Bis Ende 2018 soll das umgesetzt werden. Im März 2018 hielt der Fonds 682 Millionen Franken in Gold.

Schweiz verschärft Geldwäschevorschriften – senkt Schwellenwerte im Edelmetallhandel

Die Schweizer Regierung will Terroristen das Leben schwerer machen – sagt sie. Der Bundesrat hat in der Schweiz dazu eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen und eingebracht, die umgesetzt werden sollen. Dazu gehören u.a.:

  • Anwälte und Notare sowie bestimmte Berater müssen zukünftig die Geschäftsbeziehung abbrechen, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Eine Meldung an die Geldwäschestelle sei dann aber nicht erforderlich.
  • Eine bislang auf Händler und sogenannte Finanzintermediäre ausgedehnte Pflicht zur Prüfung soll zukünftig auch auch Berater, die sich mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften oder Trusts befassen, ausgedehnt werden
  • Die heute in der Schweiz geltende Schwelle von 100.000 Franken, aber der Edelmetallhändler bei Barzahlung besondere Sorgfaltspflichten walten lassen müssen, soll auf 15.000 Franken gesenkt werden. Dabei sollen nach jetziger Planung aber Edelmetalle, die typischerweise zum Verkauf an Endkunden vorgesehen sind, ausgenommen werden.
  • Wer zukünftig Altgold, bzw. Altedelmetalle in der Schweiz ankauft, soll eine Bewilligung benötigen und muss bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Die legale Herkunft der angekauften Edelmetalle muss sichergestellt sein.
  • Die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten an Transaktionen soll verschärft werden.

Die nun vorgesehenen Änderungen sind das Ergebnis einer Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF), die sich bereits 2016 mit den bestehenden Geldwäschevorschriften in der Schweiz beschäftigt hatte.

Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihr früher rigoroses Bankgeheimnis nach und nach immer mehr aufgeweicht und liefert nun zahlreichen anderen Ländern Daten über Kunden, zuletzt hatte die Schweiz auch ein Abkommen mit Indien über den Austausch steuerlicher Daten abgeschlossen.

Das Gesetz befindet sich aktuell im sogenannten Vernehmlassungs-Verfahren (bis September 2018), ist noch nicht endgültig verabschiedet, aber auf den Weg gebracht:

Änderungen Geldwäschereigesetz 2018 im Wortlaut:

Bundesgesetz
über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der
Terrorismusfinanzierung
(Geldwäschereigesetz, GwG)
Änderung vom … Vorentwurf vom 1. Juni 2018
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 19972 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
In Artikel 22a Absatz 1 wird «Eidgenössische Finanzdepartement (EFD)» ersetzt
durch «EFD».
Art. 2 Abs. 1 Bst. c
1
Dieses Gesetz gilt:
c. für natürliche und juristische Personen, die gewerblich für Dritte eine oder
mehrere der folgenden Tätigkeiten vorbereiten oder ausüben (Beraterinnen
und Berater):
1. Gründung, Führung oder Verwaltung von:
 Gesellschaften mit Sitz im Ausland
 Sitzgesellschaften mit Sitz in der Schweiz
 Trusts im Sinne von Artikel 2 des Übereinkommens vom 1. Juli
19853 über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre
Anerkennung,
2. Organisation der Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit Tätigkeiten
nach Ziffer 1,
3. Kauf oder Verkauf von Gesellschaften nach Ziffer 1,
4. Überlassung einer Adresse oder von Räumlichkeiten als Sitz für eine
Gesellschaft oder für einen Trust nach Ziffer 1,
1 BBl 2018 … 2 SR 955.0
3 SR 0.221.371
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
5. Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners oder
Verhelfen einer anderen Person zu dieser Funktion bei Gesellschaften
mit Sitz im Ausland.
Art. 4 Abs. 1 erster Satz
1
Der Finanzintermediär muss mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die
wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und die erhaltenen Angaben überprüfen.

Art. 7 Abs. 1bis
1bis Die erforderlichen Belege müssen periodisch auf ihre Aktualität überprüft und
bei Bedarf aktualisiert werden. Die Periodizität und der Umfang richten sich nach
dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt.
Art. 8a Abs. 4bis und 5 zweiter Satz
4bis Für folgende Personen gelten die vorangehenden Absätze, wenn sie im Rahmen
eines Handelsgeschäfts mehr als 15 000 Franken in bar entgegennehmen:
a. Händlerinnen und Händler von Edelmetallen nach Artikel 1 Absatz 1 des
Edelmetallkontrollgesetzes vom 20. Juni 19334, soweit sie nicht als
Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c tätig sind;
b. Händlerinnen und Händler von Edelsteinen.
5 … Er bezeichnet die Edelmetalle und Edelsteine nach Absatz 4bis.
Gliederungstitel nach Art. 8a
1b. Abschnitt: Sorgfaltspflichten der Beraterinnen und Berater
Art. 8b Sorgfaltspflichten
1 Beraterinnen und Berater müssen folgende Pflichten erfüllen:
a. Identifizierung der Vertragspartei (Art. 3 Abs. 1);
b. Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 4 Abs. 1 und 2
Bst. a und b);
c. Dokumentationspflicht (Art. 7).
2
Sie müssen die Hintergründe und den Zweck der von den Dritten gewünschten
Tätigkeit abklären.
3 Der Bundesrat konkretisiert diese Pflichten und legt fest, wie sie zu erfüllen sind.

4 SR 941.31
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
Art. 8c Scheitern der Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Kann eine Beraterin oder ein Berater ihre oder seine Sorgfaltspflichten nicht
erfüllen, so lehnt sie oder er die Tätigkeit ab oder bricht die Geschäftsbeziehung ab.
Art. 8d Organisatorische Massnahmen
Beraterinnen und Berater treffen in ihrem Bereich die Massnahmen, die zur
Erfüllung der Sorgfaltspflichten notwendig sind. Sie sorgen namentlich für
genügende Ausbildung des Personals und für Kontrollen.
Art. 9a Kundenaufträge betreffend die gemeldeten Vermögenswerte
Während der durch die Meldestelle durchgeführten Analyse nach Artikel 23
Absatz 2 führt der Finanzintermediär Kundenaufträge aus, die nach Artikel 9
Absatz 1 Buchstabe a gemeldete Vermögenswerte betreffen.
Art. 10 Abs. 1
1 Der Finanzintermediär sperrt die ihm anvertrauten Vermögenswerte, die mit der
Meldung nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a im Zusammenhang stehen, sobald
ihm die Meldestelle mitteilt, dass sie diese Meldung an eine
Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet hat.
Art. 10a Abs. 1 erster Satz und Abs. 6
1
Der Finanzintermediär darf weder Betroffene noch Dritte darüber informieren,
dass er eine Meldung nach Artikel 9 erstattet hat. …
6 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.
Art. 10b Ablehnung oder Abbruch der Geschäftsbeziehung
Eine Beraterin oder ein Berater, die oder der weiss oder den begründeten Verdacht
hat, dass das Geschäft im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung nach
Artikel 260ter Ziffer 1, 260quinquies Absatz 1 oder 305bis StGB5 steht, muss die
Geschäftsbeziehung ablehnen oder abbrechen.
Art. 11 Abs. 2
2 Dieser Straf- und Haftungsausschluss gilt sinngemäss für Revisionsunternehmen,
die Meldung nach Artikel 15 Absatz 5 oder Anzeige nach Artikel 15 Absatz 6
erstatten, sowie für Selbstregulierungsorganisationen, die Anzeige nach Artikel 27
Absatz 4 erstatten.

5 SR 311.0
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
Art. 11a Abs. 1
1
Benötigt die Meldestelle zusätzliche Informationen für die Analyse einer bei ihr
nach Artikel 9 eingegangenen Meldung, so muss ihr der meldende
Finanzintermediär diese auf Aufforderung hin herausgeben, soweit sie bei ihm
vorhanden sind.
Art. 15 Sachüberschrift sowie Abs. 1-4 und 6
Prüfpflicht für Händlerinnen und Händler sowie Beraterinnen und Berater
1 Händlerinnen und Händler mit den Sorgfaltspflichten nach Artikel 8a sowie
Beraterinnen und Berater mit den Sorgfaltspflichten nach Artikel 8b müssen ein
Revisionsunternehmen beauftragen, zu prüfen, ob sie ihre Pflichten nach dem
zweiten Kapitel einhalten.
2
Als Revisionsunternehmen beauftragt werden können Revisionsunternehmen nach
Artikel 6 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 20056, die das nötige
Fachwissen und die nötige Erfahrung aufweisen.
3
Die Händlerinnen und Händler sowie die Beraterinnen und Berater müssen dem
Revisionsunternehmen alle für die Prüfung erforderlichen Auskünfte erteilen und
ihm die nötigen Unterlagen herausgeben.
4 Das Revisionsunternehmen prüft die Einhaltung der Pflichten nach diesem Gesetz
und verfasst darüber einen Bericht zuhanden des verantwortlichen Organs der
geprüften Person.
6 Stellt das Revisionsunternehmen fest oder hat es den begründeten Verdacht, dass
eine Beraterin oder ein Berater ihre oder seine Pflichten nach Artikel 10b verletzt,
so erstattet es dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) unverzüglich
Anzeige.
Art. 23 Abs. 5 und 6
5 Sie informiert den betroffenen Finanzintermediär darüber, ob sie die Meldung
nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a an eine Strafverfolgungsbehörde weiterleitet
oder nicht.
6 Aufgehoben
Art. 29 Abs. 1bis und 2ter
1bis Die Meldestelle und die anerkannten Selbstregulierungsorganisationen (Art. 24)
können einander alle Auskünfte erteilen, die sie für die Durchsetzung dieses
Gesetzes benötigen.
2ter Informationen ausländischer Meldestellen darf die Meldestelle nur mit deren
ausdrücklicher Zustimmung an die Behörden und Selbstregulierungsorganisationen
nach den Absätzen 1, 1bis und 2 zu den in Absatz 2bis genannten Zwecken
weitergeben.

6 SR 221.302
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
Art. 29a Abs. 2bis
2bis Sie verwenden die von der Meldestelle weitergeleiteten Informationen nach den
von dieser im Einzelfall in Übereinstimmung mit Artikel 29 Absatz 2ter festgelegten
Bedingungen.
Art. 34 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 3
Datensammlungen im Zusammenhang mit den Meldungen und den an
die Meldestelle herausgegebenen Informationen
1 Die Finanzintermediäre führen separate Datensammlungen mit allen Unterlagen,
die im Zusammenhang mit der Meldung sowie mit Anfragen der Meldestelle nach
Artikel 11a stehen.
3
Das Auskunftsrecht betroffener Personen nach Artikel 8 des Bundesgesetzes vom
19. Juni 19927 über den Datenschutz ist ausgeschlossen.
Art. 35 Abs. 1bis
1bis Informationen ausländischer Meldestellen darf die Meldestelle nur mit deren
ausdrücklicher Zustimmung den betroffenen Personen mitteilen.
Art. 38 Verletzung der Prüfpflicht
1
Eine Händlerin, ein Händler, eine Beraterin oder ein Berater, die oder der
vorsätzlich ihre oder seine Pflicht nach Artikel 15 verletzt, ein
Revisionsunternehmen zu beauftragen, wird mit Busse bis zu 100 000 Franken
bestraft.
2 Handelt sie oder er fahrlässig, so wird sie oder er mit einer Busse bis zu
10 000 Franken bestraft.
Art. 39 Verletzung der Pflicht zur Ablehnung oder zum Abbruch der
Geschäftsbeziehung
1 Eine Beraterin oder ein Berater, die oder der vorsätzlich ihre oder seine Pflicht
nach Artikel 10b verletzt, eine Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen,
wird mit Busse bis zu 500 000 Franken bestraft.
2 Handelt sie oder er fahrlässig, so wird sie oder er mit einer Busse bis zu
150 000 Franken bestraft.
II
Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

7 SR 235.1
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung AS
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

 

Kritik am Geldwäschegesetz-Update

Kritiker bemängeln, dass die Geldwäsche-Vorschriften auch nach der sogenannten Verschärfung immer noch zu lasch sind, da z.B.

  • Erwerb von Goldmünzen, wie sie typischerweise von Endkunden erworben werden, ausgenommen ist
  • inländische Gesellschaften, die über ein operatives Geschäft in der Schweiz verfügen, ausgenommen sind.

 

Weiterführende Links: