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Bundeskabinett hat heute Bargeldgrenze von 2000 Euro beschlossen

Unter Finanzminister Olaf Scholz wurde heute vormittag in der Bundeskabinettssitzung die neue Bargeldgrenze für Edelmetallkäufe beschlossen. Diskutiert hat man in der 62.Sitzung am 31.7.2019 über die Geldwäscheänderungen nicht. Der Gesetzentwurf, der heute Vormittag vom Bundeskabinett genehmigt wurde, sieht vor, dass ab 1.1.2020 Edelmetallkäufer ihren Ausweis registrieren lassen müssen, wenn sie Edelmetalle für 2000 Euro oder mehr kaufen wollen und diese bar bezahlen. Bisher lag diese Grenze bei 10.000 Euro.

Ohne Aussprache beschlossen

Das Bundeskabinett hat diesen Punkt ohne Aussprache beschlossen, er war integriert in eine sogenannte ‚Top-1-Liste‘. Die Bundesbürger werden also zukünftig in der Verwendung ihres eigenen Bargeldes noch mehr eingeschränkt. Edelmetallverkäufer müssen die Ausweisdaten registrieren und jahrelang für eine mögliche Behördeneinsicht aufbewahren.

Nationale Risikoanalyse habe dies ergeben

Eine nationale Risikoanalyse habe die Notwendigkeit für diese Änderungen ergeben, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium. Die Ergebnisse aus dieser Risikoanalyse sollen allerdings erst im Herbst vorgestellt werden. Die Arbeitsgruppe für nationale Risikoanalyse hatte mehrfach getagt, u.a. auch am 11.Oktober 2018, als man sich mit dem Risiko von Kryptowährungen befasste.

Eine Sitzung der Arbeitsgruppe Nationale Risikoanalyse aus Oktober 2018 (Quelle: BMF)

Bezüglich der Sonderregelung für Goldhändler argumentierte man damit, dass Edelmetallhändler die bisherige Regelung, dass man Gold bis kurz unter 10.000 Euro anonym kaufen könnte, auch beworben hätten. Damit wirft man dem deutschen Edelmetallhandel vor, dass er auf geltende Gesetze hingewiesen hat. Von Edelmetallhändlerseite wurde entgegen gebracht, dass Edelmetallkäufer fast ausnahmslos Anleger seien, die schlichtweg Angst um ihr Erspartes haben und eine sinnvolle, krisensichere Anlage suchen. Aus Angst vor einem Goldverbot oder einer staatlichen Goldwegnahme bevorzuge ein Teil der Kunden den anonymen Barkauf. Für Geldwäsche würden sich zahlreiche andere Geschäftsbereiche wesentlich besser eignen: Von der Gastronomie über Immobilien und bis hin zu Scheinfirmen und -Konten im Ausland. Unter deutschen Edelmetallhändlern ist auch kein einziges Geschäft bekannt, welches auch nur den Anschein hatte, zum Waschen von Drogengeldern o.ä. in großen Stil getätigt worden zu sein.

Belastbares Zahlenmaterial fehlt

Auch aus dem Bundesfinanzministerium wurde kein belastbares Zahlenmaterial den Goldhandel betreffend zur Verfügung gestellt.

Deutschland ist das bargeldintensivste Land der EU

Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter betont, dass Deutschland in der EU das bargeldintensivste Land sei. Und das wolle man nun ändern, da Bargeld in vielen Bereichen der Geldwäsche und Kriminalität eine bedeutende Rolle spielt.

Studie der Universität Halle sieht Schwerpunkt woanders

Eine in 2016 vorgestellte Studie der Universität Halle sieht zwar ein Geldwäschevolumen von rund 100 Milliarden Euro pro Jahr incl. Gastronomie und Glücksspiel. Das Dunkelfeld schätzte man an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf 15.000 bis 28.000 Verdachtsfälle jährlich. Die Studie sieht Schwerpunkte der Geldwäsche aber in ganz anderen Sektoren als dem deutschen Münzhandel. Hier wurden vor allen Dingen Gastronomie, Glücksspiel, Immobilien und andere Bereiche genannt. Bei den Güterhändlern sieht man in der Studie das mit Abstand größte Risiko bei den Kunst- und Antiquitätenhändlern. Edelmetallhändler werden in der Studie überhaupt nicht als große Problemgruppe erwähnt.

Anti-Geldwäsche-Einheit FIU überfordert

Ende Mai saß die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU, die der Staat extra gegründet hatte, noch auf über 30.000 nicht abgearbeiteten Geldwäschemeldungen, was auf eine eher unzureichende Personalausstattung hindeutet. Und darauf, dass am Wirtschaftsleben Beteiligte vorsorglich eher eine Geldwäschemeldung zuviel als eine zuwenig erstatten. Zukünftig wird diese Stelle mit noch mehr Meldungen zu kämpfen haben. Man darf gespannt sein, wie sich das auswirkt. In 2018 gingen bei der FIU insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen ein. In 58% der Fälle wurde nach Prüfung der Vorgang an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Deutsche Bank besonders vorsichtig

Aufgrund mehrerer Geldwäscheverfahren gegen die Deutsche Bank ist man im Hause der Bank wohl besonders vorsichtig. Alleine von Juni 2017 bis April 2019 meldete die Deutsche Bank 26.494 Verdachtsfälle an die Financial Intelligence Unit FIU

98% der Verdachtsmeldungen kommen von Banken

Die FIU teilt in ihrem Jahresbericht 2018 mit, dass 98% der Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor kommen, womit im Wesentlichen Banken gemeint sind. Aus dem Nicht-Finanzsektor kamen ganze 597 Meldungen in 2018.

Goldhändler bis 2.000 – Kfz-Händler bis 10.000 Euro

Im letzten Jahresbericht 2018 der FIU ist aufgeführt, dass bei der Geldwäsche besonders Kfz-Händler aufgefallen seien. Daneben noch Juweliere. Edelmetallhändler werden gar nicht erwähnt.

Kfz-Händler machen 71% der betroffenen Güterhändler aus, Edelmetallhändler nur 5%. Schwer zu verstehen, dass man dann nur für 5% der Händler eine Bargeldbegrenzung von 2000 Euro einführt, bei der Mehrheit der Händler mit 71%, den Kfz-Händlern jedoch nicht.

Aus dem FIU-Bericht 2018: Bei 71% der Güterhändler, den Kfz-Händlern ändert man die Bargeldgrenze nicht. Aber bei den mit 5% angegebenen Edelmetallhändlern, die auf Seite 29 des Berichts über Güterhändler noch nicht einmal besonders erwähnt werden.