Bundesregierung will ab 2020 anonyme Goldkäufe verbieten

Kaum einer hat es bemerkt und doch ist es auf dem Weg in die Gesetzgebung. Referenten aus dem Bundesfinanzministerium haben es ausgearbeitet: Das Verbot anonymer Goldkäufe ab 1.1.2020.

Was soll genau verboten werden?

Aus dem Bundesfinanzministerium liegt ein sogenannter Referentenentwurf vor, der zukünftig anonyme Goldkäufe nur noch unterhalb von 2000 Euro erlaubt. Wer also zwei Krügerrand Münzen kaufen oder verkaufen will, muss sich ausweisen und der Geschäftspartner muss dies festhalten. Bisher liegt diese Grenze bei 10.000 Euro, nachdem man sie von zuvor 15.000 Euro bereits auf dieses Niveau gesenkt hatte.

Ist der Entwurf zur Senkung der Bargeldgrenze öffentlich?

Ja, den Referentenentwurf zur Senkung der Bargeldgrenze im Geldwäschegesetz bei Edelmetallen ist öffentlich einsehbar. Wir stellen das Dokument hier zur Verfügung:

DOWNLOAD Referentenentwurf Geldwäsche 2020

Auf den Seiten 13 und 53 finden sich u.a. die den Edelmetallhandel betreffenden Bereiche.

U.a. heißt es dort (S.53):

Der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, soll in Bezug auf den Edelmetallhandel abgesenkt werden. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken

Quelle: Referentenentwurf BMF vom 20.5.2019

Hat man Banken oder Verbände in diesen Entwurf eingebunden?

Nein. Man hat lediglich am 20.5.2019 einige wenige Verbände und Institutionen angeschrieben und eine Stellungnahmefrist von ca. 10 Tagen zum Lesen und Auseinandersetzen mit dem über 100-seitigen Manuskript eingeräumt. Eine Frist, die ungewöhnlich kurz ist und überdies noch durch enthaltenen Feiertag und Brückentage so lag, dass man damit rechnen musste, dass in Verbänden kaum jemand angemessen innerhalb einer Frist antworten kann.

Bekämpft man mit so einer niedrigen Bargeldgrenze für Edelmetallkäufe den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität?

Das gibt man vor, aber die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist. Der weit überwiegende Teil der Edelmetallkäufer in Deutschland sind rechtschaffene Bürger, die ihr hart erarbeitetes und erspartes Geld sinnvoll und vermögenswahrend anlegen wollen. Insbesondere im Umfeld von Nullzinsen oder gar Minuszinsen.

Gibt es bereits ähnliche Bargeldgrenzen im EU-Ausland?

Ja, insbesondere in zwei Ländern:

  • in Italien: Hier hat man zunächst eine Bargeldgrenze von 1000 Euro für alle Bargeschäfte eingeführt, die man ganz schnell auf 3000 Euro wieder angehoben hat, weil sonst der Verwaltungsaufwand viel zu hoch wurde. In Italien gilt die Grenze sogar für alle Bargeschäfte, auch zu bezahlende Hotelrechnungen o.ä. Dennoch gilt Italien als Hochburg der Mafia, woran diese Bargeldgrenze nichts, aber auch gar nichts geändert hat.
  • in Frankreich: Dort sind Edelmetallbargeschäfte ab 1000 Euro registrierungspflichtig: In kaum einem anderen EU-Land hat es allerdings seit Einführung der 1000-Euro-Grenze soviele terroristische Aktivitäten wie in Frankreich gegeben, die furchtbaren Anschläge haben wir alle noch in Erinnerung.

Die Praxis zeigt also, dass solche niedrigen Grenzen nicht geeignet sind, den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität sinnvoll zu bekämpfen.

Was versteht man unter Geldwäsche?

Klassischerweise versteht man unter Geldwäsche das Reinwaschen von schmutzig oder schwarz verdientem Bargeld und damit das Umwandeln von nicht in den Büchern vorhandenem Bargeld, welches mit unsauberen und illegalen Methoden verdient wurde, in sauberes Buchgeld. Wer im Drogenhandel große Mengen Drogen absetzt, erhält dafür Bargeld und steht vor der Aufgabe, dieses in Buchgeld umzuwandeln. Dazu lassen sich Kriminelle zahlreiche Ideen einfallen: Sie betreiben Restaurants, die eigentlich nicht viel abwerfen, aber angeblich große Beträge verdienen, verkaufen mittelklassige Weine zu überhöhten Preisen an Gastronomen oder rüsten Restaurants mit neuen Möbeln aus, die völlig überteuert in Rechnung gestellt werden.

Erst die Abschaffung des 500ers, dann der anonymen Goldkäufe

Zuletzt wurde der 500-Euroschein in der EU abgeschafft, er wird nicht mehr neu gedruckt und nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Angeblich wurde er von Kriminellen zum Bezahlen benutzt. Nunmehr will man der Bevölkerung die Möglichkeit nehmen, Edelmetalle anonym für mehr als 2000 Euro zu kaufen. Kritiker erwarten als nächsten Schritt die komplette Abschaffung des Bargelds. Nicht wenige Politiker bezeichnen Bargeld als gedruckte Freiheit und sehen eine potentielle Abschaffung als Abschaffung und Reduzierung der individuellen Freiheit.

Wann soll die neue Bargeldgrenze in Kraft treten?

Die neue Bargeldgrenze für Edelmetalle (2000 Euro) soll ab 1.1.2020 in Kraft treten.

Machen das dann gleichzeitig alle EU-Staaten so?

Nein, das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet, sodass es ggf. zu Wanderbewegungen der Käufer kommt. Deutsche kaufen dann im EU-Ausland ein, wo die Grenzen nicht so niedrig sind. Oder fahren in die Schweiz und kaufen dort. Damit wird dem deutschen Handel geschadet, was Arbeitsplätze gefährdet und deutsche Steuereinnahmen reduziert. Ausländische Wettbewerber dürften sich freuen.

Bis zu welchem Betrag kann ich heute noch anonym Edelmetalle kaufen?

Noch kann man in Deutschland anonym bis 9.999,99 Euro Edelmetalle kaufen, – ohne Offenlegung der Identität. Darüber hinaus muss man sich ausweisen. Noch kann man also z.B. in den Anlagegold24-Geschäftsstellen in Wiesbaden oder Braunschweig auch mehrere Krügerrand Goldmünzen anonym kaufen. Aber wohl nur noch bis 1.1.2020.

Spielt Gold bei der Geldwäsche wirklich so eine große Rolle?

Nein. Die meisten ’schmutzigen‘ Geschäfte werden immer noch mit Bargeld betrieben. Bemerkenswerterweise will man das Papiergeld aber nicht verbieten, – auch wenn man schon die 500-Euro-Scheine aus dem Verkehr zieht.

In keinem EU-Land wurde Gold überdurchschnittlich häufig in Zusammenhang mit Geldwäsche verwendet. Natürlich gibt es Einzelfälle, in denen ein Krimineller oder eine kriminelle Organisation für Geld auch Gold kauft. Genauso wie teure Autos, Häuser oder Schmuck gekauft werden. Niemand würde aber auf die Idee kommen, jetzt den Kauf von Häusern, Autos oder Schmuck zu verbieten. Man verbietet ja auch nicht den Verkauf von Messern, nur weil ab und zu jemand damit eine Gewalttat begeht.

In Großbritannien erfasst die National Crime Agency ganz detailliert, was in Zusammenhang mit Kriminalität oder Geldwäsche alles beschlagnahmt oder aufgefallen ist. Dort liest man von Drogen wie Kokain und Heroin, von Waffen und beschlagnahmten Geldern. Gold spielt aber offensichtlich eine so kleine Rolle, dass es noch nicht einmal im Jahresbericht separat mit einer Zahl erwähnt wird. Hier die Schautafel, was im letzten Jahr in UK z.B. alles beschlagnahmt wurde – im Kampf gegen die Kriminalität. Gold sucht man vergeblich:

Quelle: National Crime Agency Annual Report 2018/2019

BMF legt Goldpreis für 2018 fest

Auch das Bundesfinanzministerium kennt natürlich noch nicht den Goldpreis für 2018, hat aber in einem entsprechenden BMF-Schreiben festgelegt, mit welchem Goldpreis Händler zur Vereinfachung in 2018 rechnen dürfen, wenn es darum geht, ob Goldmünzen steuerfrei verkauft werden dürfen. Dieser Kurs ist auch bei der Berechnung für Einfuhrumsatzsteuerzwecke entscheidend.

Goldpreis 2018 bei 34.658 Euro

Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass Goldhändler im ganzen Jahr 2018 (unabhängig vom tatsächlichen Goldpreis) bei der Berechnung, ob Goldmünzen steuerpflichtig sind oder nicht, als Rechnungsgrundlage einen Gold-Kilopreis von 34.658 Euro zugrunde legen können. Dieser Grenzwert ergibt umgerechnet auf verschiedene Größen:

  • 1 kg – 34.658,-€
  • 1 g – 34,658€
  • 1 oz – 1077,98€
  • 1/2 oz – 538,99€
  • 1/4 oz – 269,49€
  • 1/10 oz – 107,79€

Das entsprechende BMF-Schreiben zum Goldpreis 2018 findet sich hier:

BMF-Schreiben Goldpreis 2018

Diese Regelung kann im Jahr 2018 unabhängig vom tatsächlich vorliegenden Goldpreis in Euro angewandt werden.

Umsatzsteuergesetz § 25c UStG

Gem. §25c UStG ist u.a. Voraussetzung für den steuerfreien Verkauf von Goldmünzen, dass der Verkaufspreis 180% des Goldwertes nicht übersteigt. Unter Zugrundelegung obigen BMF-Goldpreises für 2018 würde dies beispielsweise bedeuten, dass Händler eine Unze Gold mehrwertsteuerfrei in 2018 verkaufen dürfen, wenn der Verkaufspreis von 1940,36 € nicht überschritten wird. (1077,98 x 180%). Dies hat z.B. eine Bedeutung bei der 200 Euro Goldmünze Währungsunion aus dem Jahr 2002.

Darf im Jahr 2018 bis zum Preis von 1940,36€ MwSt-frei verkauft werden: 200 Euro Goldmünze Währungsunion 2002