In Japan gilt eine 8%ige Steuer auf Gold, was immer wieder zu Umgehungsversuchen durch Goldschmuggel führt: Jüngst wurde ein 43-jähriger Chinese, Lin Yashan zu 30 Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hat, über ein Boot 206 Kilogramm Gold nach Japan zu verbringen – ohne die Einfuhrabgaben zu bezahlen. Das Gericht ordnete gleichfalls den Einzug der Goldbarren an, die u.a. in Whisky-Kartons versteckt worden waren und in der Stadt Karatsu an Land gebracht werden sollten.
8 weitere Männer wegen Goldschmuggel verhaftet
8 weitere, am Schmuggel beteiligte Männer wurden ebenfalls verurteilt. Den Männern wurde vorgeworfen, Verbrauchs- und sonstige Steuern im Volumen von 74,4 Millionen Yen hinterzogen zu haben (ca. 571.000 Euro). Das Gold wurde aus China importiert und einmal auf dem ostchinesischen Meer zwischen Booten umgeladen.
8% Steuern auf Gold verführen
Die achtprozentige Steuer auf Gold verführt immer wieder Schmuggler dazu, Gold aus einem Drittland nach Japan zu schmuggeln, weil es dort um 8% teurer verkauft werden kann, als in Ländern, in den Gold steuerfrei ist. Die Zahl der Goldschmuggeleien ist in Japan stark angestiegen, seit im Jahr 2014 die Steuer auf Gold von 5 auf 8% erhöht worden ist. Die japanische Regierung plant nunmehr, die Steuer im Oktober 2019 sogar auf 10% zu erhöhen.
Goldschmuggel nimmt zu
Während die Zahl der jährlich erfassten Goldschmuggler Anfang der 2000er-Jahre noch bei rund 10 pro Jahr lag, wurden alleine in 2017 über 500 Goldschmuggler gefasst. Japan hat Ende des Jahres 2017 daraufhin beschlossen, den Einsatz von Metalldetektoren an allen Grenzen deutlich zu verstärken.
Steuersituation in Deutschland
Auch in Deutschland gab es einmal eine Steuer auf Gold. Die Mehrwertsteuer auf Gold hat aber im Wesentlichen dazu geführt, dass Banken Konstrukte mehrwertsteuerfreien Golderwerbs über Schweizer und Luxemburger Tochterunternehmen ermöglichten und deutsche Anleger physisches Gold steuerfrei in Nachbarländern einkaufen, – wohingegen der steuerpflichtige Goldhandel in Deutschland nahezu zum Erliegen kam. Daraufhin wurde die Besteuerung von Gold, welches Anlagezwecken dient, wieder abgeschafft. Aktuell sind Goldbarren und Anlage-Goldmünzen wie z.B. Krügerrand, Maple Leaf & Co. in Deutschland steuerfrei erwerbbar. Geregelt ist die Steuerfreiheit von Anlagegold in § 25c Umsatzsteuergesetz.