In München musste sich ein gewerbsmäßiger Betrüger vor Gericht verantworten, der gefälschte Goldbarren in Kleinanzeigen rund 20% unter marktüblichen Preisen und damit deutlich unter dem reinen Schmelzwert angeboten hatte.
2 Jahre und 10 Monate Gefängnis für falsche Goldbarren
Der Verkäufer erhielt zwar nicht die vom Staatsanwalt geforderten 3 Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe, doch der Amtsrichter verhängte immerhin zwei Jahre und zehn Monate OHNE Bewährung für den Haupttäter. Sein Anwalt machte geltend, dass die Anleger hätten stutzig werden müssen, weil Gold normalerweise nie so günstig sei. Der Verkäufer hätte es ja leicht an jede Bank zu höheren Preisen verkaufen können. Stattdessen suchte er über Kleinanzeigenportale im Internet seine Kunden und richtete einen Schaden in Höhe von über 20.000 Euro an. Er hatte von vorneherein vorsätzlich ein Betrugsmodell konzipiert, was darauf abzielte falsche Ware für einen Preis kurz unter dem für echte Ware zu verkaufen.
Nervös bei der Übergabe der Goldbarren
Der Kopf der Bande wurde bei der Übergabe der Goldbarren gegen Bargeld regelmäßig sehr nervös, weswegen er später auch Kompagnons zur Unterstützung einspannte, die weniger aufgeregt die Übergaben abwickelten. Die Unterstützer kamen mit Bewährungsstrafen davon, der Haupttäter jedoch muss nunmehr ins Gefängnis und hat dort ausreichend Zeit, darüber nachzudenken, ob ein Geschäftsmodell, welches darauf basiert, billige asiatische Fälschungen für teures Geld wie echt zu verkaufen und darauf zu hoffen, dass dies nicht auffällt, zukünftig zielführend ist.
Goldbarren-Käufer bekamen teilweise Erstattung
Einige Anleger sind mit einem blauen Auge davon gekommen und haben zumindestens teilweise eine Erstattung vom Täter erhalten.
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