Auch das Bundesfinanzministerium kennt natürlich noch nicht den Goldpreis für 2018, hat aber in einem entsprechenden BMF-Schreiben festgelegt, mit welchem Goldpreis Händler zur Vereinfachung in 2018 rechnen dürfen, wenn es darum geht, ob Goldmünzen steuerfrei verkauft werden dürfen. Dieser Kurs ist auch bei der Berechnung für Einfuhrumsatzsteuerzwecke entscheidend.
Goldpreis 2018 bei 34.658 Euro
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass Goldhändler im ganzen Jahr 2018 (unabhängig vom tatsächlichen Goldpreis) bei der Berechnung, ob Goldmünzen steuerpflichtig sind oder nicht, als Rechnungsgrundlage einen Gold-Kilopreis von 34.658 Euro zugrunde legen können. Dieser Grenzwert ergibt umgerechnet auf verschiedene Größen:
- 1 kg – 34.658,-€
- 1 g – 34,658€
- 1 oz – 1077,98€
- 1/2 oz – 538,99€
- 1/4 oz – 269,49€
- 1/10 oz – 107,79€
Das entsprechende BMF-Schreiben zum Goldpreis 2018 findet sich hier:
Diese Regelung kann im Jahr 2018 unabhängig vom tatsächlich vorliegenden Goldpreis in Euro angewandt werden.
Umsatzsteuergesetz § 25c UStG
Gem. §25c UStG ist u.a. Voraussetzung für den steuerfreien Verkauf von Goldmünzen, dass der Verkaufspreis 180% des Goldwertes nicht übersteigt. Unter Zugrundelegung obigen BMF-Goldpreises für 2018 würde dies beispielsweise bedeuten, dass Händler eine Unze Gold mehrwertsteuerfrei in 2018 verkaufen dürfen, wenn der Verkaufspreis von 1940,36 € nicht überschritten wird. (1077,98 x 180%). Dies hat z.B. eine Bedeutung bei der 200 Euro Goldmünze Währungsunion aus dem Jahr 2002.