Die Europäische Zentralbank EZB hat am Dienstag im Grunde einem Gesetzentwurf Italiens zugestimmt, der klärt, dass die Goldreserven des Landes nicht der Zentralbank, sondern dem Staat Italien gehören.
Gold-Gesetz aus Februar
Das entsprechende Gesetz war bereits im Februar von Claudio Borghi (Liga) eingebracht, wofür er von der Opposition damals scharf kritisiert worden war. In Italien war befürchtet worden, dass der Staat das Gold verkaufen könnte, um das Staatsdefizit zu decken oder Schulden abzubauen. Borghi selber sagte, er wollte nur die rechtliche Situation des Goldes klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
EZB-Klarstellung zum Gold
Die EZB stellte zum einen klar, dass die EU-Verträge nur Regelungen zum Halten und Verwalten des Goldes beinhalten, nicht aber die Eigentümerschaft ändern oder klären. Allerdings wies die EZB auch darauf hin, dass die innergemeinschaftlichen Verträge auch verbieten, dass die Goldbestände aus der Bilanz der Zentralbank auf die des Staates übertragen werden. Im Grunde stimmte die EZB der Übertragung des Goldes auf den Staat aber zu, wenn einige kleinere Bedingungen erfüllt werden.
Italien verfügt über die drittgrößten Goldbestände staatlicher Institutionen weltweit.