Seit dem 1. Januar 2020 ist die Obergrenze für anonyme Tafelgeschäfte von 10.000 Euro (9.999,99 Euro) auf 2.000 Euro (1.999,99 Euro) gesenkt worden. Größere Käufe können nun im Goldgeschäft nicht mehr an einem Tag getätigt werden. Kunden, die dennoch auf Edelmetalle als Anlage setzen möchten, können dies entweder als Kunde registriert via Onlinebestellung ohne eine Begrenzung abwickeln, oder setzen weiter auf den anonymen Kauf im Laden. Dazu müssten die Kunden jedoch öfter im Monat den Laden besuchen, um die entsprechenden Mengen zu erwerben.
Eine Umgehung der Obergrenze soll laut dem Gesetzgeber zudem verhindert werden, indem der Händler verpflichtet wird, Mehrfachkäufe eines einzelnen Kunden an einem Tag zu vermerken.