In Deutschland kann man einige Goldmünzen und Goldbarren steuerfrei einkaufen. Doch welche? Der Gesetzgeber hat sogenanntes Anlagegold von der Mehrwertsteuer (MwSt) ausgenommen. Dies ist in §25c UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt. Unter Anlagegold versteht der Gesetzgeber Goldbarren, wenn die Feinheit mindestens 995/1000 beträgt und der Goldbarren Barrenform oder Plättchenform aufweist und ein an den Goldmärkten akzeptiertes Gewicht hat.
An Goldmünzen, die MwSt-frei verkauft werden sollen, stellt der Gesetzgeber gleich mehrere Anforderungen:
- Feinheit mindestens 900/1000
- Geprägt nach dem Jahr 1800
- Zahlungsmitteleigenschaft aktuell oder früher vorhanden
- Verkaufspreis üblicherweise nicht mehr als 180% des reinen Edelmetallwertes
Welche Goldmünzen kann man nun steuerfrei kaufen?
Obige Bedingungen werden typischerweise von den klassischen Anlagemünzen (auch Bullionmünzen genannt) erfüllt:
- Krügerrand (Südafrika)
- Maple Leaf (Kanada)
- Wiener Philharmoniker (Österreich)
- Panda (China)
- Känguru (Australien)
- Eagle (USA)
Im Regelfall erfüllen z.B. auch die deutschen 100 Euro – Goldmünzen diese Bedingungen.
Liste der steuerfreien Goldmünzen:
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr eine Liste der Goldmünzen, die im deutschen Handel mehrwertsteuerfrei verkauft werden dürfen, weil sie typischerweise die Bedingungen aus§25c UStG erfüllen. Auf der Liste sind Länder und Nennwerte/Münzbezeichnungen aufgeführt. Diese Liste kann vom Münzhandel zu Vereinfachungszwecken angewandt werden. Der Münzhändler muss dennoch prüfen, ob die Feinheit mindestens 900/1000 ist. Für das Jahr 2017 findet sich eine solche Liste beispielsweise hier: MwSt-frei-Liste Goldmünzen 2017 BMF
Durchschnitts-Goldpreis für 2017
Münzhändler, die Goldmünzen verkaufen, können aber auch in jedem Einzelfall überprüfen, ob am Verkaufstag der Verkaufspreis der Goldmünze die 180%-Grenze überschreitet. Dazu müsste jeden Tag der aktuelle Goldpreis zugrunde gelegt werden. Weil dies ziemlich aufwändig ist, erlaubt der Gesetzgeber dem Münzhandel auch die Anwendung eines sogenannten Durchschnitts-Goldpreises für das ganze Jahr. Kurz vor Jahresbeginn legt das Bundesfinanzministerium einen solchen Durchschnitts-Goldpreis fest, den der Münzhandel dann das ganze Folgejahr benutzen kann, um zu ermitteln, ob eine Münze unter oder über 180% des Goldpreises liegt. Bei Anlagegoldmünzen ist dies in der Regel nicht erforderlich, da diese ohnehin kurz über dem reinen Goldpreis abgegeben werden. Bei einigen Sammlermünzen kann aber die 180%-Grenze überschritten werden, da sich am Markt bereits höhere Preise herausgebildet haben (z.B. für seltene 20 Mark-Reichsgold-Ausgaben).
Für das Jahr 2017 hat das Bundesfinanzministerium beispielsweise veröffentlicht, dass beim Gold kaufen das ganze Jahr als Berechnungsgrundlage für die Steuerfreiheit ein Goldpreis von 35.830 Euro je kg Gold herangezogen werden kann. Umgerechnet ergibt dies einen Goldpreis in Euro von:
1kg Gold: 35.830,00€
100g Gold: 3583,00€
1g Gold: 35,83€
1oz Gold: 1114,31€
Umgerechnet auf die Unze würde dies bedeuten, dass die MwSt-frei-Grenze für Sammlergoldmünzen beispielsweise bei 2005,76 Euro/oz liegt. (1114,31 x1,8).
Dieser Goldpreis für 2017 wurde mit einem sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht. Er bildet natürlich nicht einen vermutlichen Goldpreis für 2017 ab, sondern ist einfach eine Größe zur Vereinfachung im Münzhandel, die vom Bundesfinanzministerium nach den tatsächlichen Goldpreisen im Jahr 2016 bestimmt wird.