Das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) hat in Sachen BITCOIN eine eindeutige Warnung ausgegeben: Kryptowährungen im Allgemeinen stehen bei der BAFIN unter besonderer Beobachtung. Die starken Kursschwankungen bei solchen Digitalwährungen werden von der Finanzmarktaufsicht mit Sorge betrachtet.
Kursschwankungen von 10% am Tag normal
Kursschwankungen von über 10% am Tag sind keine Seltenheit. Wenn allerdings die Beliebtheit einer solchen virtuellen Währung abnimmt, kann der Kurs massiv und dauerhaft einbrechen.
Totalverlust auch bei Bitcoins möglich
BaFin Pressesprecher Mario Kyriasoglou erklärte in einem Interview, dass dies bei Kryptowährungen auch zum Totalverlust führen kann. Die aktuelle Gesetzeslage bietet allerdings keine Grundlage für ein Verbot solch virtueller Währungen. Nachdem Bitcoins kürzlich mit fast 7000 Euro gehandelt wurden, werden per Handelstag 10.11.2017 beispielsweise regelmässig nur noch Kurse von um 5.900 Euro geboten, mithin ein Verlust von mehr als 15% in wenigen Tagen.
Ausdrückliche Warnung vor ICOs – Initinal Coin Offerings
Die BAFIN warnte ausdrücklich vor neuen Ausgaben sogenannter Initial Coin Offerings, sogenannten ICOs, – hier sei das Verlustrisiko außerordentlich hoch. Nichtsdestotrotz haben in 2017 diverse Ausgeber dreistellige Millionenbeträge mit solchen Neuausgaben im Bereich Kryptowährungen eingenommen: