Zoll in Japan beschlagnahmt 6.236 Kilogramm Gold – wozu Steuern auf Gold führen

Seitdem in Japan eine Steuer auf Goldbarren-Verkäufe eingeführt wurde (8%), blüht dort der Schmuggel mit Gold. Wie der japanische Zoll am heutigen Freitag bekannt gab, wurden alleine in 2017 bei Zollkontrollen 6.236 Kilogramm Gold beschlagnahmt. Und das ist nur die Menge, die entdeckt wurde. Die Dunkelziffer des tatsächlich geschmuggelten Goldes dürfte viel höher sein.

Gold für 261 Millionen Dollar geschmuggelt

Alleine das entdeckte Schmuggel-Gold hatte einen Marktwert von über 261 Millionen Dollar. Schmuggler versuchen, auf den verschiedensten Wegen, Gold ins Land zu bringen, um die Goldverbrauchssteuer in Höhe von 8% zu umgehen und das Gold dennoch teuer zu verkaufen. Im Jahr 2014 war die bis dahin geltende Goldverbrauchssteuer von 5% auf 8% angehoben worden. Alleine 1347 Fälle von Goldschmuggel sind im Jahr 2017 aufgefallen.

Da Japan eine Insellage hat, betreffen 94% der ertappten Fälle Schmuggelversuche von Flugreisenden, zumeist aus Südkorea, Hongkong oder Taiwan.

Der Besitz und die Einfuhr von Gold ist nicht illegal in Japan, aber bei der Einfuhr fallen Steuern an, die der eine oder andere am liebsten umgehen möchte. Zuletzt fielen in Japan mehrere 50-jährige Damen auf, die im Rektum jeweils 2 Goldbarren ins Land schmuggeln wollten.

Steuerliche Lage bei Gold in Deutschland

Anlagegold in Deutschland in Form von Goldbarren und Anlagegoldmünzen ist von der Mehrwertsteuer befreit. Es gab vor Jahrzehnten kurzzeitig eine Mehrwertsteuer auf Gold in Deutschland, die der Finanzminister aber schnell wieder abgeschafft hat, da diese in großem Stil durch Käufe im Ausland umgangen wurde, was der heimischen Wirtschaft eher geschadet als genutzt hat. Geregelt ist die Steuerfreiheit für Anlagegold in §25c Umsatzsteuergesetz.

Weiterführender Link:

Japan Today: Goldschmuggel nach Japan