Bundeskabinett hat heute Bargeldgrenze von 2000 Euro beschlossen

Unter Finanzminister Olaf Scholz wurde heute vormittag in der Bundeskabinettssitzung die neue Bargeldgrenze für Edelmetallkäufe beschlossen. Diskutiert hat man in der 62.Sitzung am 31.7.2019 über die Geldwäscheänderungen nicht. Der Gesetzentwurf, der heute Vormittag vom Bundeskabinett genehmigt wurde, sieht vor, dass ab 1.1.2020 Edelmetallkäufer ihren Ausweis registrieren lassen müssen, wenn sie Edelmetalle für 2000 Euro oder mehr kaufen wollen und diese bar bezahlen. Bisher lag diese Grenze bei 10.000 Euro.

Ohne Aussprache beschlossen

Das Bundeskabinett hat diesen Punkt ohne Aussprache beschlossen, er war integriert in eine sogenannte ‚Top-1-Liste‘. Die Bundesbürger werden also zukünftig in der Verwendung ihres eigenen Bargeldes noch mehr eingeschränkt. Edelmetallverkäufer müssen die Ausweisdaten registrieren und jahrelang für eine mögliche Behördeneinsicht aufbewahren.

Nationale Risikoanalyse habe dies ergeben

Eine nationale Risikoanalyse habe die Notwendigkeit für diese Änderungen ergeben, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium. Die Ergebnisse aus dieser Risikoanalyse sollen allerdings erst im Herbst vorgestellt werden. Die Arbeitsgruppe für nationale Risikoanalyse hatte mehrfach getagt, u.a. auch am 11.Oktober 2018, als man sich mit dem Risiko von Kryptowährungen befasste.

Eine Sitzung der Arbeitsgruppe Nationale Risikoanalyse aus Oktober 2018 (Quelle: BMF)

Bezüglich der Sonderregelung für Goldhändler argumentierte man damit, dass Edelmetallhändler die bisherige Regelung, dass man Gold bis kurz unter 10.000 Euro anonym kaufen könnte, auch beworben hätten. Damit wirft man dem deutschen Edelmetallhandel vor, dass er auf geltende Gesetze hingewiesen hat. Von Edelmetallhändlerseite wurde entgegen gebracht, dass Edelmetallkäufer fast ausnahmslos Anleger seien, die schlichtweg Angst um ihr Erspartes haben und eine sinnvolle, krisensichere Anlage suchen. Aus Angst vor einem Goldverbot oder einer staatlichen Goldwegnahme bevorzuge ein Teil der Kunden den anonymen Barkauf. Für Geldwäsche würden sich zahlreiche andere Geschäftsbereiche wesentlich besser eignen: Von der Gastronomie über Immobilien und bis hin zu Scheinfirmen und -Konten im Ausland. Unter deutschen Edelmetallhändlern ist auch kein einziges Geschäft bekannt, welches auch nur den Anschein hatte, zum Waschen von Drogengeldern o.ä. in großen Stil getätigt worden zu sein.

Belastbares Zahlenmaterial fehlt

Auch aus dem Bundesfinanzministerium wurde kein belastbares Zahlenmaterial den Goldhandel betreffend zur Verfügung gestellt.

Deutschland ist das bargeldintensivste Land der EU

Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter betont, dass Deutschland in der EU das bargeldintensivste Land sei. Und das wolle man nun ändern, da Bargeld in vielen Bereichen der Geldwäsche und Kriminalität eine bedeutende Rolle spielt.

Studie der Universität Halle sieht Schwerpunkt woanders

Eine in 2016 vorgestellte Studie der Universität Halle sieht zwar ein Geldwäschevolumen von rund 100 Milliarden Euro pro Jahr incl. Gastronomie und Glücksspiel. Das Dunkelfeld schätzte man an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf 15.000 bis 28.000 Verdachtsfälle jährlich. Die Studie sieht Schwerpunkte der Geldwäsche aber in ganz anderen Sektoren als dem deutschen Münzhandel. Hier wurden vor allen Dingen Gastronomie, Glücksspiel, Immobilien und andere Bereiche genannt. Bei den Güterhändlern sieht man in der Studie das mit Abstand größte Risiko bei den Kunst- und Antiquitätenhändlern. Edelmetallhändler werden in der Studie überhaupt nicht als große Problemgruppe erwähnt.

Anti-Geldwäsche-Einheit FIU überfordert

Ende Mai saß die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU, die der Staat extra gegründet hatte, noch auf über 30.000 nicht abgearbeiteten Geldwäschemeldungen, was auf eine eher unzureichende Personalausstattung hindeutet. Und darauf, dass am Wirtschaftsleben Beteiligte vorsorglich eher eine Geldwäschemeldung zuviel als eine zuwenig erstatten. Zukünftig wird diese Stelle mit noch mehr Meldungen zu kämpfen haben. Man darf gespannt sein, wie sich das auswirkt. In 2018 gingen bei der FIU insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen ein. In 58% der Fälle wurde nach Prüfung der Vorgang an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Deutsche Bank besonders vorsichtig

Aufgrund mehrerer Geldwäscheverfahren gegen die Deutsche Bank ist man im Hause der Bank wohl besonders vorsichtig. Alleine von Juni 2017 bis April 2019 meldete die Deutsche Bank 26.494 Verdachtsfälle an die Financial Intelligence Unit FIU

98% der Verdachtsmeldungen kommen von Banken

Die FIU teilt in ihrem Jahresbericht 2018 mit, dass 98% der Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor kommen, womit im Wesentlichen Banken gemeint sind. Aus dem Nicht-Finanzsektor kamen ganze 597 Meldungen in 2018.

Goldhändler bis 2.000 – Kfz-Händler bis 10.000 Euro

Im letzten Jahresbericht 2018 der FIU ist aufgeführt, dass bei der Geldwäsche besonders Kfz-Händler aufgefallen seien. Daneben noch Juweliere. Edelmetallhändler werden gar nicht erwähnt.

Kfz-Händler machen 71% der betroffenen Güterhändler aus, Edelmetallhändler nur 5%. Schwer zu verstehen, dass man dann nur für 5% der Händler eine Bargeldbegrenzung von 2000 Euro einführt, bei der Mehrheit der Händler mit 71%, den Kfz-Händlern jedoch nicht.

Aus dem FIU-Bericht 2018: Bei 71% der Güterhändler, den Kfz-Händlern ändert man die Bargeldgrenze nicht. Aber bei den mit 5% angegebenen Edelmetallhändlern, die auf Seite 29 des Berichts über Güterhändler noch nicht einmal besonders erwähnt werden.

Bundesregierung will ab 2020 anonyme Goldkäufe verbieten

Kaum einer hat es bemerkt und doch ist es auf dem Weg in die Gesetzgebung. Referenten aus dem Bundesfinanzministerium haben es ausgearbeitet: Das Verbot anonymer Goldkäufe ab 1.1.2020.

Was soll genau verboten werden?

Aus dem Bundesfinanzministerium liegt ein sogenannter Referentenentwurf vor, der zukünftig anonyme Goldkäufe nur noch unterhalb von 2000 Euro erlaubt. Wer also zwei Krügerrand Münzen kaufen oder verkaufen will, muss sich ausweisen und der Geschäftspartner muss dies festhalten. Bisher liegt diese Grenze bei 10.000 Euro, nachdem man sie von zuvor 15.000 Euro bereits auf dieses Niveau gesenkt hatte.

Ist der Entwurf zur Senkung der Bargeldgrenze öffentlich?

Ja, den Referentenentwurf zur Senkung der Bargeldgrenze im Geldwäschegesetz bei Edelmetallen ist öffentlich einsehbar. Wir stellen das Dokument hier zur Verfügung:

DOWNLOAD Referentenentwurf Geldwäsche 2020

Auf den Seiten 13 und 53 finden sich u.a. die den Edelmetallhandel betreffenden Bereiche.

U.a. heißt es dort (S.53):

Der Schwellenbetrag, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, soll in Bezug auf den Edelmetallhandel abgesenkt werden. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2 000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken

Quelle: Referentenentwurf BMF vom 20.5.2019

Hat man Banken oder Verbände in diesen Entwurf eingebunden?

Nein. Man hat lediglich am 20.5.2019 einige wenige Verbände und Institutionen angeschrieben und eine Stellungnahmefrist von ca. 10 Tagen zum Lesen und Auseinandersetzen mit dem über 100-seitigen Manuskript eingeräumt. Eine Frist, die ungewöhnlich kurz ist und überdies noch durch enthaltenen Feiertag und Brückentage so lag, dass man damit rechnen musste, dass in Verbänden kaum jemand angemessen innerhalb einer Frist antworten kann.

Bekämpft man mit so einer niedrigen Bargeldgrenze für Edelmetallkäufe den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität?

Das gibt man vor, aber die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist. Der weit überwiegende Teil der Edelmetallkäufer in Deutschland sind rechtschaffene Bürger, die ihr hart erarbeitetes und erspartes Geld sinnvoll und vermögenswahrend anlegen wollen. Insbesondere im Umfeld von Nullzinsen oder gar Minuszinsen.

Gibt es bereits ähnliche Bargeldgrenzen im EU-Ausland?

Ja, insbesondere in zwei Ländern:

  • in Italien: Hier hat man zunächst eine Bargeldgrenze von 1000 Euro für alle Bargeschäfte eingeführt, die man ganz schnell auf 3000 Euro wieder angehoben hat, weil sonst der Verwaltungsaufwand viel zu hoch wurde. In Italien gilt die Grenze sogar für alle Bargeschäfte, auch zu bezahlende Hotelrechnungen o.ä. Dennoch gilt Italien als Hochburg der Mafia, woran diese Bargeldgrenze nichts, aber auch gar nichts geändert hat.
  • in Frankreich: Dort sind Edelmetallbargeschäfte ab 1000 Euro registrierungspflichtig: In kaum einem anderen EU-Land hat es allerdings seit Einführung der 1000-Euro-Grenze soviele terroristische Aktivitäten wie in Frankreich gegeben, die furchtbaren Anschläge haben wir alle noch in Erinnerung.

Die Praxis zeigt also, dass solche niedrigen Grenzen nicht geeignet sind, den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität sinnvoll zu bekämpfen.

Was versteht man unter Geldwäsche?

Klassischerweise versteht man unter Geldwäsche das Reinwaschen von schmutzig oder schwarz verdientem Bargeld und damit das Umwandeln von nicht in den Büchern vorhandenem Bargeld, welches mit unsauberen und illegalen Methoden verdient wurde, in sauberes Buchgeld. Wer im Drogenhandel große Mengen Drogen absetzt, erhält dafür Bargeld und steht vor der Aufgabe, dieses in Buchgeld umzuwandeln. Dazu lassen sich Kriminelle zahlreiche Ideen einfallen: Sie betreiben Restaurants, die eigentlich nicht viel abwerfen, aber angeblich große Beträge verdienen, verkaufen mittelklassige Weine zu überhöhten Preisen an Gastronomen oder rüsten Restaurants mit neuen Möbeln aus, die völlig überteuert in Rechnung gestellt werden.

Erst die Abschaffung des 500ers, dann der anonymen Goldkäufe

Zuletzt wurde der 500-Euroschein in der EU abgeschafft, er wird nicht mehr neu gedruckt und nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Angeblich wurde er von Kriminellen zum Bezahlen benutzt. Nunmehr will man der Bevölkerung die Möglichkeit nehmen, Edelmetalle anonym für mehr als 2000 Euro zu kaufen. Kritiker erwarten als nächsten Schritt die komplette Abschaffung des Bargelds. Nicht wenige Politiker bezeichnen Bargeld als gedruckte Freiheit und sehen eine potentielle Abschaffung als Abschaffung und Reduzierung der individuellen Freiheit.

Wann soll die neue Bargeldgrenze in Kraft treten?

Die neue Bargeldgrenze für Edelmetalle (2000 Euro) soll ab 1.1.2020 in Kraft treten.

Machen das dann gleichzeitig alle EU-Staaten so?

Nein, das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet, sodass es ggf. zu Wanderbewegungen der Käufer kommt. Deutsche kaufen dann im EU-Ausland ein, wo die Grenzen nicht so niedrig sind. Oder fahren in die Schweiz und kaufen dort. Damit wird dem deutschen Handel geschadet, was Arbeitsplätze gefährdet und deutsche Steuereinnahmen reduziert. Ausländische Wettbewerber dürften sich freuen.

Bis zu welchem Betrag kann ich heute noch anonym Edelmetalle kaufen?

Noch kann man in Deutschland anonym bis 9.999,99 Euro Edelmetalle kaufen, – ohne Offenlegung der Identität. Darüber hinaus muss man sich ausweisen. Noch kann man also z.B. in den Anlagegold24-Geschäftsstellen in Wiesbaden oder Braunschweig auch mehrere Krügerrand Goldmünzen anonym kaufen. Aber wohl nur noch bis 1.1.2020.

Spielt Gold bei der Geldwäsche wirklich so eine große Rolle?

Nein. Die meisten ’schmutzigen‘ Geschäfte werden immer noch mit Bargeld betrieben. Bemerkenswerterweise will man das Papiergeld aber nicht verbieten, – auch wenn man schon die 500-Euro-Scheine aus dem Verkehr zieht.

In keinem EU-Land wurde Gold überdurchschnittlich häufig in Zusammenhang mit Geldwäsche verwendet. Natürlich gibt es Einzelfälle, in denen ein Krimineller oder eine kriminelle Organisation für Geld auch Gold kauft. Genauso wie teure Autos, Häuser oder Schmuck gekauft werden. Niemand würde aber auf die Idee kommen, jetzt den Kauf von Häusern, Autos oder Schmuck zu verbieten. Man verbietet ja auch nicht den Verkauf von Messern, nur weil ab und zu jemand damit eine Gewalttat begeht.

In Großbritannien erfasst die National Crime Agency ganz detailliert, was in Zusammenhang mit Kriminalität oder Geldwäsche alles beschlagnahmt oder aufgefallen ist. Dort liest man von Drogen wie Kokain und Heroin, von Waffen und beschlagnahmten Geldern. Gold spielt aber offensichtlich eine so kleine Rolle, dass es noch nicht einmal im Jahresbericht separat mit einer Zahl erwähnt wird. Hier die Schautafel, was im letzten Jahr in UK z.B. alles beschlagnahmt wurde – im Kampf gegen die Kriminalität. Gold sucht man vergeblich:

Quelle: National Crime Agency Annual Report 2018/2019

Gold bar kaufen wird schwieriger: Geldwäsche-Grenze fällt auf 10.000 Euro

Lange wurde darum herum geredet, viele Spekulanten haben wilde Theorien veröffentlicht, wann die Geldwäschegrenze auf welchen Betrag reduziert wird. Jetzt ist das Änderungsprocedere in amtliche Bahnen gelenkt worden: Die Geldwäschegrenze, bis zu der man bislang Güter ohne Nachweis der Personalien bar kaufen konnte, soll im ersten Schritt von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden.

10 Goldmünzen bar und anonym kaufen – geht nicht mehr

Nach Umsetzung der Änderung könnte man noch nicht einmal 10 Goldunzen Krügerrand oder ähnlich bar kaufen und dabei anonym bleiben, weil damit die 10.000 Euro überschritten werden würden.

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Entwurf

Diesmal ist es auch kein Stammtischgerede, sondern das Bundesfinanzministerium selber hat den Referentenentwurf  veröffentlicht, der die Herabsetzung der Bargeldgrenze von bisher 15.000 Euro auf 10.000 Euro beinhaltet:

Geldwäsche-Referentenentwurf BMF

Darin heißt es u.a.:

Aufgrund des mit hohen Barzahlungen verbundenen Risikos bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Güterhändler geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen (bisher 15 000 Euro).

Mit dem Entwurf soll die seit rund 1,5 Jahren bestehende EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Jeder Güterhändler, damit auch Edelmetallhändler muss dann ab 10.000 Euro Kaufvolumen die Personalien der Käufer prüfen und aufzeichnen, da auch Edelmetallhändler zu den Güterhändlern gehören:

Güterhändler im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die gewerblich Gegenstände veräußert, soweit sie im Rahmen einer Transaktion Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro tätigt oder entgegennimmt, unabhängig davon, in wessen Name oder auf wessen Rechnung sie handelt.

Noch Gold bar kaufen bis 15.000 Euro

Noch kann man Gold kaufen und bar bis 15.000 Euro bezahlen – ohne seine Personalien offen zu legen. Anlagegold24 bietet diesen Service in Deutschland an gleich drei Standorten an:

Gold bar kaufen

In Braunschweig, Wiesbaden und Gifhorn können Geldanleger noch (Stand 30.1.2017) Gold gegen Bargeld anonym kaufen – sofern der Betrag von 15.000 Euro pro Person nicht überschritten wird.

Neues Gesetz soll spätestens ab 27.6.2017 gelten

Geplant ist, das neue Geldwäschegesetz spätestens zum 27.6.2017 in Kraft zu setzen.

Verschiedene Verbände haben bereits Stellungnahmen zum neuen geplanten Geldwäschegesetz und dem dazu gehörigen Referentenentwurf abgegeben, z.B.

 

Gold online kaufen: keine Änderung

Für Geldanleger, die ihr Gold online kaufen, ergibt sich keine Änderung. Weder für Goldmünzen noch für Goldbarren. Wer unbar (z.B. durch Überweisung) bezahlt, kann im Prinzip unbegrenzt Gold kaufen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich der Käufer bereits bei Kontoeröffnung legitimieren musste.

Gold bar kaufen: Nur noch bis 10.000,- anonym

Wer hingegen zukünftig (bei Umsetzung des Entwurfs) Gold für 10.000 Euro oder mehr bar einkauft, muss seinen Ausweis vorzeigen und der Verkäufer muss sich die Personalien notieren und separat aufbewahren.