50 Kilo Gold eines Fluggastes der KLM beschlagnahmt – auf dem Weg in die Niederlande

Ein Fluggast aus Venezuela hatte sich seinen Flug in die Niederlande sicher anders vorgestellt. Wie jetzt bekannt wurde, hatte er bereits am 9.Februar 2018 versucht, über den Flughafen Aruba in die Niederlande zu fliegen. Die Steuerfahnder der Niederlande stoppten jedoch seine Ambitionen in Kooperation mit lokalen Behörden.

46 Goldbarren mit Gesamtgewicht von ca. 50 Kilogramm

In seinem Koffer fanden die Beamten 46 Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von ca. 50 Kilogramm. Ein Marktwert von über 1,7 Million Euro, der bei der Ausreise nicht angegeben worden ist.

Gold beschlagnahmt – Fluggast in Haft

Das Gold wurde erst einmal beschlagnahmt, der Fluggast wurde festgenommen wegen des Verdachts der Unterschlagung, Urkundenfälschung und anderer Delikte.

Rechtslage

Mit Gold zu verreisen ist weder verboten noch strafbar. In fast allen Ländern der Welt ist das Mitführen von größeren Werten in Gold oder Bargeld jedoch beim Zoll angabepflichtig, wenn man die Landesgrenzen überschreitet. Die Nichtangabe kann zur (zumindest) vorläufigen Konfiszierung führen. Bei Ausreise aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land liegt die Angabegrenze beispielsweise bei 10.000 Euro, siehe Zollbestimmungen.

Foto: Staatsanwaltschaft Curacao